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    Danke für Deine Unterstützung für die Vorstossidee “Förderung von ökosozialen Genossenschaften”.

    Meine Frage an Dich: auf welche Weise könnte/sollte der Bund auf Gesetzesebene diese Förderung konkretisieren? Ich finde die Idee sympatisch, aber wenn ich mir versuche vorzustellen, wie konkret auf Gesetzesebene der Bund diese Förderung vorantreiben könnte, dann bin ich etwas ratslos… Zwei Beispiele, die mir in den Sinn kamen, liegen im Bereich Urban Agriculture: Der Bund müsste künftig auch Kollektive, die gemeinsam Land bebauen, ins Direktzahlungssystem aufnehmen. Und Direktzahlungen sollten unter bestimmten Bedingungen zumindest teilweise auch dann ausgerichtet werden, wenn Landwirtschaft im Siedlungsgebiet (Bauzone) betrieben wird.

    Welche weiteren Ideen hast Du – idealerweise auch in anderen Bereichen als der Landwirtschaft?

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    Raffael Wüthrich kommentierte  · 

    Lieber Balthasar
    Vielen Dank für Deine Rückmeldung und Deine gezielte Nachfrage!

    Ehrlich gesagt, habe ich mir zur Thematik nicht wahnsinnig viel überlegt, shame on me. Ich bin auch wenig realpolitisch veranlagt... ;-)

    Deine Vorschläge im Bereich Urban Agriculture find ich gut, aber sie reichen nicht aus, wie Du richtig bemerkt hast. Das Ziel müsste sein, eine Relokalisierung und möglichst hohe Resilienz derjenigen Wirtschaftskreisläufe zu erreichen, aus denen die Güter entstehen, die wir täglich (ver)brauchen. Also eine Art Ausbau des Service Public durch Genossenschaften.

    Dazu einfach mal ein paar naive Gedankenspiele:

    1. Wie wärs, wenn der Bund für ökosoziale Genossenschaften Defizitgarantien bis zu einer bestimmten Summe innerhalb eines Kostendachs abgeben würde?

    2. Oder wenn der Bund bis zu einer bestimmten Höhe benötigte Infrastruktur/Maschinen/was auch immer für ökosoziale Genossenschaften kostenlos zur Verfügung stellen würde? Bei Konkurs würde die Infrastruktur/Maschinen/was auch immer zu Gunsten des Bundes wieder verkauft.

    3. Oder simpel: Jede ökosoziale Genossenschaft oder Leute, die eine gründen wollen, werden vom Bund juristisch beraten und erhalten 20'000.- oder was auch immer Startkapital als zinsloses Darlehen.

    4. Oder ökosoziale Genossenschaften erhalten vom Bund Direktzahlungen, damit Produkte zu Marktpreisen ageboten werden können.

    Der Vorschlag von Andreas Burger find ich auch ansprechend; Der Bund könnte das Land im Baurecht an ökosoziale Genossenschaften abgeben. Und ja, ein Vollgeld wäre auch zu befürworten! ;-)

    Hm, so viel zu meinen spontanen Einfällen, wie man so eine Förderung von ökosozialen Genossenschaften bewerkstelligen könnte.

    Finanzieren könnte man so was übrigens über eine ökologische Steuerreform oder durch Steuern auf Rohstoffe aus dem Ausland. Das würde die Produkte aus dem Ausland teurer machen und zusammen mit der Genossenschaftsförderung einer lokalen Produktion gleich doppelt entgegen kommen.

    Beste Grüsse
    Raffael Wüthrich