Staat und Kirche werden getrennt. Kirchen erhalten höchstens im Rahmen von Leistungsaufträgen Gelder von Bund, Kantonen oder Gemeinden.
Die Schweiz soll sich eine saubere säkulare Gesellschaftsordnung geben. Dies soll auf Bundesebene festgelegt werden und auch für Kantone und Gemeinden Vorgabe sein.
Kirchen erhalten keine staatlichen Zuwendungen. Der Staat kann aber Leistungen, die gesamtgesellschaftlich von Nutzen sind, auch bei Kirchen beziehen. Dabei sollen die Kirchen gleich behandelt werden wie andere Nonprofit-Organisationen: Voraussetzung für Abgeltungen müssen klar definierte Leistungsaufträge sein.
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Mike S. kommentierte
So sollte es schon lange sein.
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Arwed kommentierte
Es wird endlich Zeit, dass Kirche und Staat getrennt wird.